Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Reinigung der Fahrzeuge in der Waschanlage Autowaschpark Seehas in Friedrichshafen erfolgt unter Zugrundelegung der nachfolgenden Bedingungen:
- Die Benutzungshinweise / Bedienungshinweise / Einfahrtshinweise, sowie etwaige Anweisungen des Betreibers oder Personals sind zu beachten.
- Die Haftung des Anlagenbetreibers entfällt insbesondere dann, wenn ein Schaden durch die nicht ordnungsgemäß befestigten Fahrzeugteile, die nicht zur Serienausstattung des Fahrzeuges gehören (z.B. Spoiler, Antenne o.Ä.) verursacht worden ist, es sei denn, den Waschanlagenbetreiber oder sein Personal trifft grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
- Der Fahrzeugführer ist verpflichtet, rechtzeitig vor dem Waschen auf alle ihm bekannten Umstände hinzuweisen, die zu einer Beschädigung des Fahrzeugs oder der Waschanlage führen könnten. Andernfalls beschränkt sich die Haftung des Anlagenbetreibers auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
- Die Haftung des Anlagenbetreibers entfällt auch, wenn der Fahrzeugführer Ersatzansprüche wegen offensichtlicher Schäden dem Anlagenbetreiber oder dem Anlagenpersonal nicht vor Verlassen des Betriebsgrundstückes mitteilt; es sei denn, der Anlagenbetreiber oder sein Personal hat den Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet.
- Bei kurzfristigem Ausfall der Waschtechnik oder der technischen Komponenten entsteht dem Kunden kein Anspruch gegenüber dem Autowaschpark Seehas auf Rückerstattung geleisteter Beträge. Dies gilt auch, wenn der Ausfall durch Umbaumaßnahmen oder durch Wartung erfolgt. Dies gilt nicht, wenn der Autowaschpark Seehas vorsätzlich oder grob Fahrlässig gehandelt hat.
- Sonderpreise und Rabatte sind nur dann miteinander kombinierbar, wenn Sie vom Autowaschpark Seehas ausdrücklich als dies beworben werden. Die Daueraktion "Schönwetter Garantie" ist dann gültig, wenn die Wäsche zu den normalen Kundenkartenkonditionen erworben wurde. Diese Aktion ist nicht mit anderen Rabatten kombinierbar.
- Die Geburtstagswäsche wird gewährt, wenn mit der betreffenden Kundenkarte spätestens 60 Tage vor dem Datum des Geburtstags gewaschen wurde.
- Der Mindestaufladebetrag unserer Prepaid-Kundenkarte beträgt € 30,00.
- Wird die Kundenkarte 30 Monate nicht benutzt, so verfällt das Guthaben und die Karte samt hinterlegten Kundendaten wird aus dem System gelöscht.
- Für Schäden, die aus Missbrauch oder Verlust der Kundenkarte oder Fahrlässigkeit des Kartenbenützers entstehen, haftet ausschließlich der Karten-Inhaber.
- Die Kundenkarte bleibt in jedem Fall Eigentum des Autowaschpark Seehas.
- Der Kundenkartenbesitzer verpflichtet sich, die Kundenkarte sorgfältig aufzubewahren. Bei Ersatz für beschädigte oder verlorene Karten kann eine Gebühr von € 2,00 pro Stück zzgl. MwSt. erhoben werden.
- Der Karteninhaber versichert, dass der jeweilige Rechnungsbetrag auf seinem Konto zur Verfügung steht. Bei Nichteinlösen des Rechnungsbetrags kann der Autowaschpark Seehas die Waschkarte ohne weitere Mitteilung sperren oder einziehen. Hierfür berechnet der Autowaschpark Seehas eine eigene Bearbeitungsgebühr und Buchhaltungsgebühr i.H. von € 25,00 zzgl. MwSt., zzgl. fremder Kosten, wie z.B. Bankbearbeitungsgebühren.
- Bei Änderungen wie z.B. der Wohn-/Geschäftsadresse, Emailadresse, Telefonnummer, Bankverbindung, Konto-Nummern und Kennzeichen (sofern erfasst) verpflichtet sich der Karteninhaber uns diese unverzüglich mitzuteilen.
- Sollte eine Klausel dieser AGB oder ein Teil davon unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Bedienungsanleitung
- Unser Personal berät Sie bezüglich des Waschprogramms, kassiert und bucht das gekaufte Waschprogramm in die Kasse ein.
- Antenne vollständig einschieben oder abnehmen.
Seitenspiegel - sofern möglich - zum Fahrzeug hin einklappen,
Dachaufbauten und zusätzliche An- und Aufbauten entfernen, Spoiler, Taxischilder, Rundum-/Nebelscheinwerfer usw. sowie besondere Fahrzeuge, insbesondere Fahrzeuge mit offener Ladefläche (z.B. Pickup o.Ä.), bitte dem Personal melden.
- Das Fahrzeug muss sich in technisch einwandfreiem Zustand (Lack, Nachlackierung, keine groben Steinschlag-schäden, alle Außenteile fest, Reifendruck korrekt, durchschnittliche Beladung, Tuningteile usw.) befinden. Im Zweifel sprechen Sie bitte das Personal an.
- Unser Personal weist Sie dann auf die Kette ein.
- Motor laufen lassen, Gang herausnehmen, Automatikgetriebe auf 0 oder N stellen, Handbremse lösen, nicht bremsen, nicht lenken.
- Das Hallentor öffnet automatisch, sollte es (z.B. bei niedrigen Temperaturen) geschlossen sein.
- Bitte erst losfahren wenn die Ampelanlage auf Grün steht.
- Bei Unklarheiten fragen Sie bitte das Personal.